Es besteht immer die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dies hat für Sie den großen Vorteil, dass Sie sich um keinerlei Formalitäten kümmern müssen und wir je nach Verfügbarkeit von Therapieplätzen sofort mit der Therapie beginnen können.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, 2,8-facher Satz) mit derzeit 122,41€ pro Therapiestunde (50 Minuten). In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache angepasst werden.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Es gibt allerdings die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.
Falls bei Ihnen die Psychotherapie unaufschiebbar ist und Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassensitz bekommen konnten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für Ihre Therapie bei mir beantragen. Ich werde Sie bei diesen Schritten unterstützen. Falls Sie Fragen zu dieser Vorgehensweise haben, können Sie diese gerne mit mir besprechen.
Wenn Sie bei der Bahn-BKK oder der mkk (ehemals BKK VBU) versichert sind, können wir sofort mit der Behandlung beginnen. Über die dafür notwendigen Formalitäten informiere ich Sie in unserem Erstgespräch.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ab.
Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, welcher Leistungsumfang von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Falls eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gesondert beantragt werden muss, lassen Sie sich bitte die nötigen Formulare zuschicken.
Beihilfestellen übernehmen normalerweise, ähnlich wie Private Krankenversicherungen, die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die notwendigen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden meist anteilig übernommen. Bitte setzen Sie sich dafür vor dem Erstgespräch mit Ihrer zuständigen Stelle in Verbindung und fragen nach der Vorgehensweise.